Sie möchten bei uns einkaufen?
Vorher sollten Sie folgendes wissen und beachten:
Sie können bei uns einkaufen, wenn Sie:
- über ein geringes Einkommen / Rente / Arbeitslosengeld I v
- Sozialleistungen beziehen (z.B. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung)
Gegen einen geringen Kostenbeitrag (z.Zt 1€ pro Einkaufskorb)können Sie bei Vorlage Ihres Personalausweises und unseres Einkaufsausweises zur Zeit maximal drei Mal in der Woche, Familien mit Kindern höchstens vier Mal wöchentlich bei uns einkaufen.
Bei den ausgegebenen Lebensmitteln handelt es sich um qualitativ einwandfreie Waren, die aus Überproduktion stammen oder kurz vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit sind. Die Menge und Auswahl der Lebensmittel richtet sich danach, was uns überlassen wird.
Zum Einkaufen erhalten Sie von uns einen Einkaufsausweis, der nach Einsicht Ihres Personalausweises und Ihrer Einkommensbelege in unserem Laden ausgestellt wird und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. Danach kann der Ausweis verlängert werden.
Die Beantragung eines Einkaufsausweises ist nur Donnerstag von 14.00- 16.00 Uhr möglich: Bringen Sie bitte dazu folgende Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis
- Nachweise über alle Nettoeinkünfte Ihrer Haushaltsgemeinschaft und wie viele Personen Ihrem Haushalt angehören (z.B. Lohnabrechnung, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld-, Rentenbescheid, Kindergeldnachweise bzw. Meldebescheinigung)
Monatliche Belastungen wie Mietzahlungen oder Schuldentilgung bleiben unberücksichtigt.
Ihre Angaben werden hierbei von uns streng vertraulich behandelt.
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie bei uns Lebensmittel erhalten können, wenden Sie sich bitte an uns.
Unsere Laden-Öffnungszeiten: Täglich Montag – Freitag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Ausstellung/Verlängerung des Einkaufsausweises: Donnerstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Abholung der erstellten Einkaufsausweise: Montag von 09.30 Uhr- 10.00 Uhr
Bitte beachten:
Die Dieburger Tafel e.V. haftet nicht für die ausgegebenen Lebensmittel. Die Waren werden nach bestem Wissen und nach Stückprüfung an Sie weitergegeben. Die Verwertbarkeit der Waren muss in jedem Einzelfall von Ihnen selbst geprüft werden.